Die Prüfungskommission für Betreibungsbeamte besteht aus acht bis zwölf Mitgliedern, gewählt aus der Mitte der Mitglieder des Obergerichts und der Bezirksgerichte sowie der zürcherischen Betreibungsbeamten, wobei ihr der Betreibungsinspektor und sein Stellvertreter von Amtes wegen angehört. Die Kommission nimmt die Prüfungen in Dreierbesetzung ab und stellt in dieser Besetzung auch den Antrag auf Erlass der Fähigkeitsprüfung. Die Verwaltungskommission entscheidet über die Erteilung und den Entzug des Wahlfähigkeitsausweises.

 

Verordnung des Obergerichts über den Wahlfähigkeitsausweis für Betreibungsbeamtinnen und Betreibungsbeamte

 

Weitere Informationen zum kantonalen Wahlfähigkeitsausweis finden Sie auf der Webseite des Betreibungsinspektorates des Kantons Zürich